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18 Moeglichkeiten

Verdeckt
Einkommen schützen


Unpfändbare Bezüge nach § 850a. In diesem § der ZPO ist beschrieben, welche Lohneinkünfte von der Lohnpfändung ganz bzw. teilweise ausgenommen sind. Es ist daher vorteilhaft solche Zahlungen auf der Lohnabrechnung auszuweisen und nicht den Fehler zu machen, solche Zahlungen einfach dem Grundgehalt zuzuschlagen. Im Einzelnen sind es nachfolgende Leistungen, die auf der Lohnabrechnung für Sie positive Auswirkungen haben.


  • Zahlungen für Mehrarbeit (Überstunden) sind zu 50% von der Lohnpfändung ausgenommen.

  • Urlaubsgeld

  • Zahlungen wegen besondere Betriebsereignisse

  • Treuegelder

  • Aufwandsentschädigungen

  • Auslösegelder und soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigung

  • Entgelt für selbstgestellte Arbeitsmaterialien

  • Gefahrenzulagen

  • Schmutz- und Erschwerniszulagen

  • Weihnachtsgeld bis zu 500,-- Euro

  • Heirats- und Geburtshilfen

  • Erziehungsgelder

  • Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge

  • Sterbe- und Gnadenbezüge

  • Blindenzulagen


Über diese Bestimmungen hinaus unterliegen Zahlungen aus Ihrem Gehalt, die vom Arbeitgeber in die Altersvorsorge gezahlt werden, nicht der Pfändung. Dazu gehören Zahlungen in:


  • Riesterrente

  • Wohnriester

  • Direktversicherung


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