Beratungsverein Schuldnerhilfe


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Arbeitgeberservice

Vollstreckung



Entgeltpfändung fällt in die Verantwortung des Arbeitgebers


wenn Ihnen ein Beschluss über die Lohnpfändung bei einem Ihrer Mitarbeiter auf dem Schreibtisch landet, hat dies mit Zahlungsansprüchen eines Gläubigers gegen Ihren Mitarbeiter zu tun. Dies ist grundsätzlich richtig.

Ebenso ist richtig, dass Sie als Arbeitgeber und Abrechnungsstelle des Entgeltes Verantwortung tragen. In der Verantwortung des Arbeitgebers liegt es, dass die Lohnpfändung richtig, termingerecht und unanfechtbar durchgeführt wird.

Wie wird das pfändbare Einkommen des Arbeitnehmers errchnet?

Was ist eine Drittschuldnererklärung?

Wer sind bevorrechtigte Gläubiger?

Wie werden Vorschusszahlungen abgewickelt?

Fragen über Fragen!

Haben Sie als Arbeitgeber zu diesem Bereich Fragen, so helfen wir gern weiter. Senden Sie uns eine e-mail mir Ihren Fragen an:

arbeitgeberservice@brvs.de

Wir werden Ihnen kurzfristig eine Antwort zukommen lassen.


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