Schuldnerberatung in Bremerhaven für Verbraucher und Selbständige


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Lohnpfändung

Vollstreckung

Regeln der Lohnpfändung

Für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtung gilt ein Freibetrag von 1.049,99 Euro pro Monat. Für den ersten Unterhaltspflichtigen steigt der monatliche Freibetrag um 390,00 Euro. Für jeden weiteren Unterhaltspflichtigen kommen jeweils weitere 210,00 Euro, 230,00 Euro und 220,00 Euro hinzu. Überschreitet das Einkommen den jeweiligen Freibetrag, so wird zunächst gemäß Tabelle nur ein Teil des Mehreinkommens gepfändet. Alles, was über 3.203,76 Euro pro Monat liegt wird vollständig an die Gläubiger abgeführt.

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Pfändungstabelle

Die Pfändungstabelle zeigt unterschiedliche Beträge an, welche vom Nettolohn, im Rahmen einer Lohnpfändung bzw. Einlohnabtretung an den Gläubiger abgeführt werden müssen. Der pfändbare Betrag richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen und nach der Anzahl der Personen, denen Sie unterhaltsverpflichtet sind.

Möchten Sie die Tabelle einsehen, dann klicken Sie hier.

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Schulden und Altersvorsorge

Das Gesetz ermöglicht Schuldnern zwischen 18 und 65 Jahren zusätzlich zu den bereits bestehenden Pfändungsfreigrenzen gemäß der aktuellen Pfändungstabelle für Arbeitseinkommen einen altersabhängigen Vorsorgebetrag zwischen 2.000 bis 9.000 Euro pro Jahr in eine pfändungsgeschützte private Rentenversicherung einzuzahlen. Das sind monatlich zusätzlich zwischen 166,67 bis 750,00 EUR, um die sich dann die normalen Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen erhöhen.

Weiterhin können Schuldner zwischen 18 bis 65 Jahren ein unpfändbares altersabhängiges Vorsorgevermögen (Lebensversicherung) zwischen 2.000,00 bis 238.000,00 EUR in eine pfändungsgeschützte private Rentenversicherung nach § 851c ZPO umwandeln.

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Pfändbares Einkommen richtig berechnen

Um den tatsächlich pfändbaren Betrag zu berechenen ist nicht nur das reine Nettoeinkommen zu berücksichtigen. Sind in dem Gehalt Überstunden, Urlaubsgeld, Spesen, Weihnachtsgeld, Beihilfen oder Vermögenswirksame Leistungen mit abgerechnet worden,
sind bei der Berechnung des pfändbaren Betrages diverse Freigrenzen und Freibeträge zu berücksichtigen. Es lohnt sich in der Regel, den pfändbaren Betrag zu überprüfen. Häufig kommt es vor, dass in den Lohnabteilungen hier Fehler zu Gunsten der Gläubiger
gemacht werden.

Möchten Sie Ihre Gehaltsabrechnung auf pfändbare Beträge prüfen lassen, oder möchten Sie erfahren, wie Sie pfändbare Beträge vor dem Zugriff dritter schützen können, nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir informieren Sie gern.


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WICHTIG!
Handeln Sie, bevor die erste Lonpfändung eintrifft.

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Kontakt
Beratungsverein Schuldnerhilfe e.V.
Bgm-Kirschbaum-Platz 7-9 `* 27580 Bremerhaven
Tel. 0471-944 68 2-0 * Fax: 0471-944 68 2-69 * post@brvs.de



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