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In diesem Teil erfahren Sie was Sie beachten sollten, wenn es um Rechnungen und Zahlungsaufforderungen geht. Besondere Aufmerksamkeit richten Sie auf den Punkt gefährliche Schulden.
Wenn keine vertragliche Vereinbarung abgeschlossen ist:
- schriftlich widersprechen
- nicht bezahlen
Ist ein Bescheid strittg
- widersprechen Sie schriftlich
- bezahlen, die Verpflichtung zu Zahlen bleibt bestehen,
oder beantragen Sie die Aussetzung von Maßnahmen
- prüfen Sie die Grundlagen
Ist die Höhe der Rechnung richtig?
Gibt es Differenzen, dann widersprechen
- nicht bezahlen
oder
- nur den Teil bezahlen, der berechtigt ist.
Ist die Forderung zu alt und somit verjährt
- Verjährungseinrede an den Gläubiger schriftlich senden
- nicht bezahlen
- unter umständen Schuldnerberatung aufsuchen.
Wann muß gezahlt werden? Sofort oder zu einem festgesetzen Datum?
Verzug ist eingetreten
- nach Datum der Fälligkeit
- spätestens 30 Tage nach Eingang der Rechnung
In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Schulden für Sie gefärhlich werden können. Bei diesen Schulden sollten Sie abwägen, ob es nicht besser ist den Mahnungen nachzukommen und zu versuchen, wenn auch nur in Raten, diese Schulden auszugleichen. Sprechen Sie mit der Schuldnerberatung, dort erhalten Sie Entscheidungshilfen.
Unterhaltsvorschuss:
In bestimmten Fällen wird durch das Jugendamt ein Unterhaltsvorschuss gezahlt. Dieser Vorschuss ist vom Schuldner an das Jugendamt zu zahlen.
Unterhaltsrückstand:
Wird Unterhalt nicht gezahlt, kann dies Geldstrafen oder Freiheitsstrafen zur Folge haben. Wird aktuell rückständiger Unterhalt gepfändet, so wird durch das Gericht eine pfändungsfreie Grenze festgesetzt, die in der Regel unter den Pfädnungsgrenzen der ZPO liegt.
Werden Geldstrafen nicht bezahlt, müssen diese im Gefängnis abgessen werden. Durch einen Gefängnisaufenthalt reduziert sich die Geldstrafe entsprechend.
Weren Bußgelder nicht bezahlt, kann gegen den Schuldner Haft beantragt werden. In diesem Fall wird das Bußgeld durch die Haft nicht reduziert.
Wird eine Versicherung trotz Mahnung nicht bezahlt, kann die Versicherung den Vertrag kündigen und Leistungen in Versicherungsfällen verweigern.
Geraten Sie mit 2 Monatsmieten in Rückstand, kann der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen. Wird die Wohnung zum geforderten Termin nicht verlassen, können Räumungsklage und Urteil folgen. Die Räumung der Wohnung wird dann durch den Gerichtvollzieher durchgeführt.
Diese werden als Sicherung in verschiedenen Schuldverhältnissen (Kreditverträge, Ratenkäufen und Schuldanerkenntnissen) vereinbart, bzw. sind Bestandteil der Vertragsunterlagen. Stellt der Schuldner seine Zahlung ein, kann der Gläubiger ohne Gerichtsverfahren beim Arbeitgeber, Sozialleistungsträger oder Rentenanstalt die pfändbaren Einkommensanteile verlangen.
Ist im Arbeitsverhältnis eine Lohn- Gehaltsabtretung ausgeschlossen, wird trotzdem eine Abtretung beim Arbeitgeber vorgelegt, droht die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.