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Zwangsversteigerung

Pfändungen
Die Zwangsversteigerung

Der Anspruch eines Gläubigers wird mit gesetzlichen Mitteln durchgesetzt (ZVG). Die Zwangsversteigerung gibt dem Gläubiger die Möglichkeit, eine Forderung in das unbewegliche Vermögen des Schuldners zu vollstrecken und im Wege der Zwangsversteigerung seine Ansprüche zu befriedigen. In erster Linie ist unbewegliches Vermögen Grundstücke und darauf befindliche Aufbauten, Eingentumswohnungen, Teileigentum und grundstücksgleiche Rechte wie das Erbbaurecht. Ebenso werden zu den unbeweglichen Gegenständen Flugzeuge und Schiffe gezählt, insoweit sie in ein Register eingetragen sind. Die Vorschriften für die Verwertung von unbeweglichem Vermögen finden sich wesentlich im Gesetz für die Zwangsversteigerung und die Zwanfgsverwaltung wieder. Dies Gesetz stammt aus dem Jahr 1897 und wurde zuletzt 2011 geändert.

Im ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz) gibt es eine besondere Form der Zwangsversteigerung, die Teilungsversteigerung. Diese Form der Versteigerung dient zu Aufhebung der Gemeinschaft (§ 180 ZVG). Gemeinschaften sind u.A. Erbgemeinschaften, Gesellschaften Bürgerlichen Rechts (GBR), usw.

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